Allgemeine Geschäftsbedingungen


Angebot und Buchung
Wir erarbeiten ein Angebot für Führungen nach Kundenangaben. Die Buchung für die Führung muss schriftlich erfolgen. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung von uns schriftlich, per Fax oder per E-Mail, bestätigt wird. Durch die Buchung nimmt der Kunde unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen an. Mündliche Absprachen müssen schriftlich bestätigt werden.

Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Die Einsatzzeit für Führungen beträgt, je nach Wunsch des Kunden, von mindestens 2 bis maximal 11 Stunden pro Tag.

Honorar
Es gelten die Honorare für Gästeführungen gemäß den Richtlinien des Tourismus-amts München zzgl. MwSt. Für Führungen, bei der eine besondere Vorbereitung erforderlich ist, wird ein Zuschlag berechnet. Ferner werden Nachtzuschläge für Führungen zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr erhoben.

Zahlung
Das vereinbarte Honorar ist gemäß den Richtlinien des Tourismusamts München auf das Konto der Gästeführerin/des Gästeführers vor Beginn der Führung zu überweisen, wenn nicht anders vereinbart. Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Eintritte
Eintrittsgelder sind nicht im Honorar der Gästeführerin/des Gästeführers enthalten und werden, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber vor Ort bezahlt.

Gruppengröße
Bei Stadtrundgängen beträgt die Gruppengröße maximal 25 und bei Museums-führungen maximal 20 Teilnehmer.

Rücktritt durch den Kunden (Storno)
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Leistung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bei Auftragsstornierungen zwischen

  • 14 und 5 Tagen vor dem vereinbarten Termin für die Leistung wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% berechnet.

Tritt der Kunde

  • 5 Tage oder weniger als 5 Tage vor dem Termin der Leistung zurück, so wird das volle vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt.

Das Nichterscheinen wird als Rücktritt durch den Kunden betrachtet. Beim Nichter-scheinen am vereinbarten Treffpunkt wird das volle vereinbarte Honorar berechnet.

Verspätung
Bei einer Verspätung der Gruppe wartet die Gästeführerin/der Gästeführer 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Danach verlässt die Gästeführerin/ der Gästeführer den Treffpunkt und stellt eine Rechnung über das vereinbarte Honorar.

Haftung
An Führungen, Rundgängen, Sightseeing-Touren, Messebesuchen und an sonstigen Veranstaltungen beteiligt sich der Kunde auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Gästeführerin/der Gästeführer ist von jeglicher Haftung freigestellt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist München. Bei Streitigkeiten findet deutsches Recht Anwendung.